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ruhrpottpflege
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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Unsere Pflegefachkräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause – und nutzen den Termin für das, was er sein soll: eine echte Beratung.

Wir schauen gemeinsam, was gut läuft und wo Entlastung möglich ist – ohne Druck und ohne Verkauf.

Betreuungskraft und Seniorin sitzen entspannt am Küchentisch und unterhalten sich

Dabei helfen wir Ihnen konkret

  • Beratung zu Pflegeplanung und -organisation im Alltag
  • Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und Ansprüche
  • Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeld
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
  • Dokumentation und Nachweis für die Pflegekasse
  • Direkt online buchbar über unseren Termin-Kalender

Beratungsbesuche § 37.3: Persönlich beraten lassen

Jede Situation ist anders. Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, was Sie brauchen und wie wir helfen können – unverbindlich.