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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Unsere Pflegefachkräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause – und nutzen den Termin für das, was er sein soll: eine echte Beratung.
Wir schauen gemeinsam, was gut läuft und wo Entlastung möglich ist – ohne Druck und ohne Verkauf.

Dabei helfen wir Ihnen konkret
- Beratung zu Pflegeplanung und -organisation im Alltag
- Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und Ansprüche
- Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeld
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
- Dokumentation und Nachweis für die Pflegekasse
- Direkt online buchbar über unseren Termin-Kalender
Beratungsbesuche § 37.3: Persönlich beraten lassen
Jede Situation ist anders. Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, was Sie brauchen und wie wir helfen können – unverbindlich.